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3G-Regel im Jugendzentrum
Wichtige Info: ab sofort gilt wieder die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für alle Schüler*innen unter 18 Jahren!!!
Das heißt, alle Schüler*innen unter 18 Jahren können wieder zu uns ins JUZ kommen, solange sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Es ist kein Impf-oder Genesenennachweis mehr notwendig.
Für alle über 18 Jahren gilt weiterhin die 2G-Regel. Ein Impf- oder Genesennachweis muss mitgenommen werden!
FFP2 Maskenpflicht für alle ab 16 Jahren. Bei allen anderen reicht eine Medizinische Maske.
Wir freuen uns auf Euch!
Euer Kontrast-Team